Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll entsorgen

    Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

    Beschreibung

    Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_bc9171d883a473fbbf7aa9d90160f0e98912977775cf668f17b1cd9a43402f4b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 28 20

    89018 Ulm

    Hausanschrift

    Karlstraße 31

    89073 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0731185 3333

    Fax: 0731 185 22 3333

    E-Mail: kundenservice@aw-adk.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.

    Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Beispiele für Sperrmüll:

    • Betten, Matratzen, Polstermöbel
    • Schrankteile, Tische, Stühle
    • Spiegel, Koffer, Teppiche
    • Gartenmöbel

    Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

    Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    die jeweilige örtliche Satzung

    Rechtsbehelf

    Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
    Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
    In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
    Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.

    Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.

    Die Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen finden Sie die Abfuhrtermine und weitere Informationen über Sperrmüll und andere Abfallarten. In den meisten Stadt- und Landkreisen erfolgt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en