Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll entsorgen

    Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

    Beschreibung

    Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

    Online-Dienste

    Abfall ABC – Stadt Konstanz

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    Ansprechpartner

    Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) (Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK))

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Arnold-Straße 2b

    78467 Konstanz

    Öffnungszeiten

    Servicezeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7531 9960

    Fax: +49 7531 996 222

    E-Mail: info@ebk-tbk.de

    Internet

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    Landratsamt Konstanz (Landratsamt Konstanz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Benediktinerplatz 1

    78467 Konstanz

    Hausanschrift

    Max-Stromeyer-Straße 166

    78467 Konstanz (Außenstelle)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07531 800-0

    Fax: 07531 800-1385

    E-Mail: info@LRAKN.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.

    Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Beispiele für Sperrmüll:

    • Betten, Matratzen, Polstermöbel
    • Schrankteile, Tische, Stühle
    • Spiegel, Koffer, Teppiche
    • Gartenmöbel

    Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.

    Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    die jeweilige örtliche Satzung

    Rechtsbehelf

    Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
    Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
    In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
    Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.

    Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.

    Die Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen finden Sie die Abfuhrtermine und weitere Informationen über Sperrmüll und andere Abfallarten. In den meisten Stadt- und Landkreisen erfolgt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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