Sperrmüll entsorgen
Beschreibung
Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.
Online-Dienst
Service Sperrmüll
Beschreibung
Melden Sie Ihren Sperrmüll zur Abholung an
- online über das o. g. Online-Formular
- telefonisch bei unserem ServiceCenter unter 07141 144-2828
Von 1. April bis 31. März des Folgejahres holen wir gebührenfrei ab:
- 2 x die Kombination große Elektroaltgeräte / Altmetall
- 1 x die Kombination Möbelholz (zerlegt!) / Restsperrmüll
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
FB 23 Abfallgebühren (FB 23 Abfallgebühren)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07141 144 2800
Telefon Festnetz: 07141 144 2888
Telefon Festnetz: 07141 144 2828
Fax: 07141/144-59923
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll.
Auskunft darüber, welche Gegenstände Sie in Ihrem Stadt-/Landkreis als Sperrmüll entsorgen dürfen, erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Beispiele für Sperrmüll:
- Betten, Matratzen, Polstermöbel
- Schrankteile, Tische, Stühle
- Spiegel, Koffer, Teppiche
- Gartenmöbel
Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen.
Tapetenabfälle müssen Sie als Restabfall entsorgen.
Rechtsgrundlage(n)
die jeweilige örtliche Satzung
Rechtsbehelf
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Gegenstände Sie über den Sperrmüll entsorgen dürfen.
Tipp: Einige Gemeinden und Stadt- und Landkreise verfügen über Recyclinghöfe oder Deponien. Bei diesen können Sie Sperrmüll preisgünstig selbst anliefern.
Die Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen finden Sie die Abfuhrtermine und weitere Informationen über Sperrmüll und andere Abfallarten. In den meisten Stadt- und Landkreisen erfolgt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg