Gartenabfall Entsorgung

    Häusliche Grünabfälle entsorgen

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    Beschreibung

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    • durch Eigenkompostierung,
    • über ein Holsystem:
      • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
      • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
    • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

    Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 28 20

    89018 Ulm

    Hausanschrift

    Karlstraße 31

    89073 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0731185 3333

    Fax: 0731 185 22 3333

    E-Mail: kundenservice@aw-adk.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Gemeinde Hüttisheim (Gemeinde Hüttisheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 33

    89185 Hüttisheim

    Lieferanschrift

    Hauptstr. 33

    89185 Hüttisheim

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@huettisheim.de

    Fax: 07305/956 12-19

    Telefon Festnetz: 07305/956 172-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

    • Gras- und Heckenschnitt,
    • Rasenschnitt,
    • Stauden,
    • Abraum von Beeten,
    • Blumen,
    • Balkonpflanzen,
    • Gestecke,
    • Abdeckreisig,
    • Laub,
    • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

    Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

    Rechtsgrundlage(n)

    die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

    Rechtsbehelf

    keiner

    Der Text dient ausschließlich der Information.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

    • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
    • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
    In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en