Häusliche Grünabfälle entsorgen
Beschreibung
Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- über ein Holsystem:
- Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
- Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.
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Ansprechpartner
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 28 20
89018 Ulm
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Blaustein (Stadt Blaustein)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Blaustein mit Bürgerservice ohne Termin) Mo 09:00 - 12:00 Uhr ohne Termin Di 09:00 - 12:00 Uhr ohne Termin Mi geschlossen Do 14:00 - 18:00 Uhr ohne Termin Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten Bürgerservice mit Termin) Mo 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Di 09:00 - 12:00 Uhr Besuch ohne Termin möglich Mi 08:00 - 12:00 nur mit Termin und 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Besuch ohne Termin möglich Fr 08:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
- Gras- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt,
- Stauden,
- Abraum von Beeten,
- Blumen,
- Balkonpflanzen,
- Gestecke,
- Abdeckreisig,
- Laub,
- Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.
Rechtsgrundlage(n)
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Rechtsbehelf
keiner
Der Text dient ausschließlich der Information.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,
- welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
- was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg