Gartenabfall Entsorgung

    Häusliche Grünabfälle entsorgen

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    Beschreibung

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    • durch Eigenkompostierung,
    • über ein Holsystem:
      • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
      • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
    • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

    Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

    Online-Dienst

    Standorte Häckselplätze

    ID: L100022_6020917-441-2058-6041609-1214

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Pliezhausen (Gemeinde Pliezhausen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    72124 Pliezhausen

    Postfachadresse

    Postfach 11 31

    72120 Pliezhausen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 19:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@pliezhausen.de

    Fax: 07127/977-160

    Telefon Festnetz: 07127/977-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Kreisamt für nachhaltige Entwicklung (Kreisamt für nachhaltige Entwicklung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Haydnstraße 5-7

    72766 Reutlingen

    Kontakt

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

    • Gras- und Heckenschnitt,
    • Rasenschnitt,
    • Stauden,
    • Abraum von Beeten,
    • Blumen,
    • Balkonpflanzen,
    • Gestecke,
    • Abdeckreisig,
    • Laub,
    • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

    Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

    Rechtsgrundlage(n)

    die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

    Rechtsbehelf

    keiner

    Der Text dient ausschließlich der Information.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

    • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
    • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
    In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en