Häusliche Grünabfälle entsorgen
Beschreibung
Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- über ein Holsystem:
- Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
- Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.
Online-Dienst
Standorte Häckselplätze
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Riederich (Gemeinde Riederich)
Adresse
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 36
72585 Riederich
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kreisamt für nachhaltige Entwicklung (Kreisamt für nachhaltige Entwicklung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
- Gras- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt,
- Stauden,
- Abraum von Beeten,
- Blumen,
- Balkonpflanzen,
- Gestecke,
- Abdeckreisig,
- Laub,
- Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.
Rechtsgrundlage(n)
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Rechtsbehelf
keiner
Der Text dient ausschließlich der Information.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,
- welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
- was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg