Gartenabfall Entsorgung

    Häusliche Grünabfälle entsorgen

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    Beschreibung

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    • durch Eigenkompostierung,
    • über ein Holsystem:
      • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
      • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
    • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

    Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

    Online-Dienst

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

    ID: L100022_4f5a9490d83437b89a1dabf7f1579d370ca2ed7257d7cfa88d92709db814b0cc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallwirtschaftsbetrieb)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 63

    75363 Calw

    Hausanschrift

    Gäuallee 5

    72202 Nagold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 3030839

    Fax: 07452 6006-7777

    E-Mail: abfallberatung@awb-calw.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Haiterbach (Stadt Haiterbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    72221 Haiterbach

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    72221 Haiterbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07456 9388-0

    Fax: 07456 9388-39

    E-Mail: info@haiterbach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

    • Gras- und Heckenschnitt,
    • Rasenschnitt,
    • Stauden,
    • Abraum von Beeten,
    • Blumen,
    • Balkonpflanzen,
    • Gestecke,
    • Abdeckreisig,
    • Laub,
    • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

    Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

    Rechtsgrundlage(n)

    die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

    Rechtsbehelf

    keiner

    Der Text dient ausschließlich der Information.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

    • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
    • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
    In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en