Gartenabfall Entsorgung

    Häusliche Grünabfälle entsorgen

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    Beschreibung

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    • durch Eigenkompostierung,
    • über ein Holsystem:
      • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
      • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
    • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

    Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

    Online-Dienst

    Verbrennung von pflanzlichen und forstlichen Abfällen anmelden

    ID: L100022_8a3b090186f2a99c73abb0c1ab2d72f82f5f9481ba3a1eb910ed4da5c6525e55

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    AVR Kommunal AöR (AVR Kommunal AöR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dietmar-Hopp-Straße 8

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07261 931-0

    Fax: 07261/931-7100

    E-Mail: info@avr-kommunal.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Abteilung Ordnung und Soziales (Abteilung Ordnung und Soziales)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    68526 Ladenburg

    Postfachadresse

    Postfach 1128

    68520 Ladenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06203 70146

    Telefon Festnetz: 06203 70141

    Fax: 06203 70250

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

    • Gras- und Heckenschnitt,
    • Rasenschnitt,
    • Stauden,
    • Abraum von Beeten,
    • Blumen,
    • Balkonpflanzen,
    • Gestecke,
    • Abdeckreisig,
    • Laub,
    • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

    Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

    Rechtsgrundlage(n)

    die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

    Rechtsbehelf

    keiner

    Der Text dient ausschließlich der Information.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

    • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
    • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
    In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en