Gartenabfall Entsorgung

    Grünabfall entsorgen

    Hinweise für Karlsruhe

    Grünabfälle können Sie entsorgen über:

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Grünabfälle können Sie entsorgen über:

    Die Entsorgung über Grünabfallcontainer und Kompostieranlagen ist für Privatpersonen kostenlos. Gewerbetreibende ist die Benutzung der Grünabfallcontainer untersagt.

    Beachten Sie hierzu auch die Hinweise des Umweltamtes Karlsruhe im Faltblatt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Befreiung von der städtischen Biotonne

    ID: L100022_6001449-6002731-1919-6016614-769

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Team Sauberes Karlsruhe (Team Sauberes Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottostraße 21

    76227 Karlsruhe (Durlach)

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 7009

    E-Mail: tsk@karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

    • Gras- und Heckenschnitt,
    • Rasenschnitt,
    • Stauden,
    • Abraum von Beeten,
    • Blumen,
    • Balkonpflanzen,
    • Gestecke,
    • Abdeckreisig,
    • Laub,
    • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

    Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Holsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und was genau Sie an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en