Gartenabfall Entsorgung

    Häusliche Grünabfälle entsorgen

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    Beschreibung

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    • durch Eigenkompostierung,
    • über ein Holsystem:
      • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
      • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
    • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

    Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

    Online-Dienst

    Service Grüngut

    ID: L100022_6009079-441-1854-6002127-114

    Beschreibung

    Die Entsorgung ist über folgende Wege möglich:

     

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 23 Abfallgebühren (FB 23 Abfallgebühren)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Hindenburgstraße 40

    71638 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 30

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 144 2800

    Telefon Festnetz: 07141 144 2888

    Telefon Festnetz: 07141 144 2828

    Fax: 07141/144-59923

    E-Mail: ABFALLGEBUEHREN@landkreis-ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gemeinde Walheim (Gemeinde Walheim)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Hauptstr. 68

    74399 Walheim

    Hausanschrift

    Hauptstr. 68

    74399 Walheim

    Kontakt

    E-Mail: info@walheim.de

    Fax: 07143/8041-33

    Telefon Festnetz: 07143/8041-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

    • Gras- und Heckenschnitt,
    • Rasenschnitt,
    • Stauden,
    • Abraum von Beeten,
    • Blumen,
    • Balkonpflanzen,
    • Gestecke,
    • Abdeckreisig,
    • Laub,
    • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

    Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

    Rechtsgrundlage(n)

    die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

    Rechtsbehelf

    keiner

    Der Text dient ausschließlich der Information.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

    • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
    • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
    In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en