Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust

    Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen

    Hinweise für Creglingen

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigen Sie dafür einen Ersatz.

    Beschreibung

    Hinweise für Creglingen

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigen Sie dafür einen Ersatz.

    Da ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I und altem Fahrzeugbrief nicht möglich ist, wird auch für den alten Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausgestellt.

    Hinweis: Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder finden, müssen Sie das alte wieder aufgefundene Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

    Online-Dienst

    Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - Termin vereinbaren

    ID: L100022_6011797-6007603-1890-6037843-303

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Roter Sand 2

    97877 Wertheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Wachbacher Straße 52

    97980 Bad Mergentheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 8285870

    E-Mail: verkehrsamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Creglingen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
      • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • im Einzelfall Versicherung an Eides statt
    • gegebenenfalls zusätzlich eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Nachweis der Hauptuntersuchung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Creglingen

    • bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
    • bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde; eventuell Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung auf Anforderung der Behörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Creglingen

    Folgt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Creglingen

    Sie müssen als Halter des Fahrzeugs den Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsbehörde stellen, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Allerdings kann die Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Fahrzeugscheins verlangen.

    Hinweis: Alternativ können Sie die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgeben. In diesem Fall kann der Antrag von einem Vertreter mit schriftlicher Vollmacht erfolgen, der die eidesstattliche Versicherung vorzulegen hat.

    Fristen

    Hinweise für Creglingen

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Creglingen

    nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 30,70

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Creglingen

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en