Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung

    Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

    Hinweise für Heubach

    Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heubach

    Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

    Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:

    • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
    • Sprengberechtigte
    • Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
    • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
    • Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
    • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen

    Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

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    Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Ostalbkreis (Landratsamt Ostalbkreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Lieferanschrift

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07361 503-0

    Fax: 07361 503-477

    E-Mail: info@ostalbkreis.de

    De-Mail: info@ostalbkreis.DE-Mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Waffenbehörde (Waffenbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Hausanschrift

    Oberbettringer Straße 166

    73525 Schwäbisch Gmünd

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07361 503 1249

    Fax: 07361 503 581249

    E-Mail: waffenrecht@ostalbkreis.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heubach

    • ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis der Fachkunde
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heubach

    • persönliche Zuverlässigkeit
    • Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit
    • persönliche Eignung
    • Mindestalter: 21 Jahre
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heubach

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heubach

    Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügug gestellt werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden.

    Fristen

    Hinweise für Heubach

    Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heubach

    Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Heubach

    Die Gebühren für die Ausstellung betragen 100 € zzgl. Aufwand des Geschäftsbereichs Umwelt und Gewerbeaufsicht.

    Die Gebühren für die Verlängerung betragen 60 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heubach

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en