Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Hinweise für Leinzell
Beschreibung
Hinweise für Leinzell
Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.
Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:
- Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
- Sprengberechtigte
- Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
- fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
- Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
- Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen
Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Online-Dienste
Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Ostalbkreis (Landratsamt Ostalbkreis)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
73428 Aalen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07361 503-0
Fax: 07361 503-477
E-Mail: info@ostalbkreis.de
De-Mail: info@ostalbkreis.DE-Mail.de
Internet
Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761 208 0
Fax: 0761 208 394200
E-Mail: abteilung9@rpf.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leinzell
- ausgefüllte Antragsformulare
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Fachkunde
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Voraussetzungen
Hinweise für Leinzell
- persönliche Zuverlässigkeit
- Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit
- persönliche Eignung
- Mindestalter: 21 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Leinzell
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Leinzell
Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügug gestellt werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden.
Fristen
Hinweise für Leinzell
Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leinzell
Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.
Kosten
Hinweise für Leinzell
Die Gebühren für die Ausstellung betragen 100 € zzgl. Aufwand des Geschäftsbereichs Umwelt und Gewerbeaufsicht.
Die Gebühren für die Verlängerung betragen 60 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leinzell
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg