Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz ErteilungOnline erledigen

    Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

    Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:

    • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
    • Sprengberechtigte
    • Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
    • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
    • Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
    • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen

    Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

    Online-Dienst

    Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

    ID: L100022_53b8e52cf7f223f1bf594db9132528b538b66b213365603e2075faf448e5bae1

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jagd-/Waffen-/Sprengstoffbehörde (Jagd-/Waffen-/Sprengstoffbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim an der Brenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 321 2220

    E-Mail: sicherheitundordnung@landkreis-heidenheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    • ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis der Fachkunde
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    • persönliche Zuverlässigkeit
    • Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit
    • persönliche Eignung
    • Mindestalter: 21 Jahre
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügug gestellt werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden.

    Fristen

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.

    Kosten

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    Die Gebühr beträgt 76 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinheim am Albuch

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en