Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Beschreibung
Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.
Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:
- Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
- Sprengberechtigte
- Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
- fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
- Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
- Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen
Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Online-Dienst
Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht (Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht )
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 994 0
Internet
Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761 208 0
Fax: 0761 208 394200
E-Mail: abteilung9@rpf.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Antragsformulare
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Fachkunde
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit
- persönliche Eignung
- Mindestalter: 21 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügug gestellt werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden.
Fristen
Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
Bearbeitungsdauer
Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.
Kosten
- Es gelten die von Ihrer Kommune oder dem Landratsamt in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze.
- Für das Regierungspräsidium Freiburg gilt Nummer 7.1.11.1 der Gebührenordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg: 40 bis 80 €
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg