Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.
Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:
- Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
- Sprengberechtigte
- Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
- fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
- Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
- Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen
Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Online-Dienste
Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
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Ansprechpartner
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761 208 0
Fax: 0761 208 394200
E-Mail: abteilung9@rpf.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de
Internet
Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde (Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7131 56 2051
Telefon Festnetz: +49 7131 56 4113
E-Mail: ordnungsamt@heilbronn.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- ausgefüllte Antragsformulare
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Fachkunde
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Voraussetzungen
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- persönliche Zuverlässigkeit
- Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit
- persönliche Eignung
- Mindestalter: 21 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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kein
Verfahrensablauf
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Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügug gestellt werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden.
Fristen
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Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
Bearbeitungsdauer
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Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.
Kosten
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- Für die Stadt Heilbronn richtet sich die Höhe der Gebühren nach der städtischen Gebührenordnung. Dort sind insbesondere folgende Gebühren festgelegt:
- Ausstellung eines Befähigungsscheines: 93,00 Euro
- Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines: 45,50 Euro
- Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheines: 46,50 Euro
- Bewilligung einer Fristverlängerung vor Erlöschen eines Befähigungsscheines: 46,50 Euro
- Für das Regierungspräsidium Freiburg gilt Nummer 7.1.11.1 der Gebührenordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg: EUR 40,00 bis 80,00
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg