Baugenehmigung beantragen

    Wenn Sie ein Gebäude errichten wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Gebäude errichten wollen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.

    Berücksichtigen Sie dabei, dass es verschiedene Gebäudeklassen gibt:

    • Gebäudeklasse 1:
      • freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
      • freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
    • Gebäudeklasse 2:
      • Gebäude (nicht freistehend) mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern
    • Gebäudeklasse 3:
      • sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern
    • Gebäudeklasse 4:
      • Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 Quadratmetern
    • Gebäudeklasse 5:
      • sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude

    Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Ausnahme der Wohngebäude sowie Sonderbauten benötigen Sie immer eine Baugenehmigung.

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bei diesen Bauvorhaben nicht möglich.

    Online-Dienste

    Baugenehmigung beantragen

    ID: L100022_19f3159a18e75f350a61ba708086944e47f39fbec8321391c4f2f9ce568a4e82

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-431-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6006321-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6008503-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6009481-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6010771-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6012743-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6014345-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6017243-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6018435-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6020371-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6020723-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6020851-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6021217-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen

    ID: L100022_4882-6021419-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen

    ID: L100022_2f69659b6b72fb84a9c8bb25196661482fc50e751af0c0ed1de4b4154ea8d1e4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

    ID: L100022_ab2bdadb9d6622d5d3a82535d0ca6405095c008a2ea66e45364f6747cc62584a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30 - Ortsbauamt (30 - Ortsbauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bühlstraße 10

    71101 Schönaich

    Postfachadresse

    Postfach 11 61

    71094 Schönaich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07031 639 41

    Fax: 07031 639 46

    E-Mail: ortsbauamt@schoenaich.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Landratsamt Böblingen (Landratsamt Böblingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 16 40

    71006 Böblingen

    Lieferanschrift

    Parkstraße 16

    71034 Böblingen

    Hausanschrift

    Parkstraße 16

    71034 Böblingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07031/663-0

    Fax: 07031/663-1483

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • in der Regel:
      • Lageplan
      • Bauzeichnungen
      • Baubeschreibung (Formular Baubeschreibung)
      • Darstellung der Grundstücksentwässerung
      • eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
      • eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen (Formular)
      • technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Formular)
    • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung - Bauüberhang - Baufertigstellung oder Abgang - Abriss - Nutzungsänderung) in zweifacher Ausfertigung

    Sie müssen diese Unterlagen, sofern sie nicht elektronisch eingereicht werden, in der Regel in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ist die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde, müssen Sie die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einreichen. Ist für die Prüfung des Bauantrags die Beteiligung anderer Behörden oder Dienststellen erforderlich, kann die Baurechtsbehörde die Einreichung weiterer Ausfertigungen verlangen.

    Sie können zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen, wenn Sie bei komplizierten, durch mehrere Fachbehörden zu prüfenden Anträgen die Bauvorlagen gleich in fünf- oder sechsfacher Ausfertigung einreichen.

    Voraussetzungen

    • genehmigungspflichtiges Bauvorhaben
    • Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 43 LBO (Entwurfsverfasser)
    • § 53 LBO (Bauvorlagen und Bauantrag)
    • § 55 LBO (Nachbarbeteiligung)
    • § 58 LBO (Baugenehmigung)
    • § 59 LBO (Baubeginn)
    • § 67 LBO (Bauabnahme, Inbetriebnahme der Feuerungsanlage)

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 2 LBOVVO (Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren)
    • § 4 LBOVVO (Inhalt des Lageplans)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen Baurechtsbehörde einreichen.

    Sofern Sie für die Antragstellung nicht den vonseiten der Baurechtsbehörde bereitgestellten Onlinedienst nutzen, benötigen Sie den Vordruck "Antrag auf Baugenehmigung" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular liegt in Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

    Die Baurechtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Ämter und Dienststellen am Verfahren beteiligt werden müssen. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Baurechtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind, wird Ihnen der voraussichtliche Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.

    Die Gemeinde benachrichtigt auf Veranlassung der Baurechtsbehörde die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten diese die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden.

    Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird. Dies ist z.B. die Denkmalschutzbehörde, wenn es sich um ein Kulturdenkmal handelt oder das Vorhaben auf ein benachbartes eingetragenes Kulturdenkmal Auswirkungen hat.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung: Die Baugenehmigung wird erteilt, nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.

    Eine öffentlich-rechtliche Bauabnahme erfolgt nur dann, wenn die Baurechtsbehörde dies ausdrücklich angeordnet hat.

    Hinweis: Feuerungsanlagen dürfen erst nach Bescheinigung der Brandsicherheit und der sicheren Abführung der Verbrennungsgase durch den Bezirksschornsteinfegermeister in Betrieb genommen werden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • Abhängig vom Einzelfall und der Anzahl der beteiligten Stellen
    • In der Regel vier Monate, nachdem der Antrag eingegangen ist.

    Kosten

    Abhängig von den Vorschriften der zuständigen Stelle. Erkundigen Sie sich dort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.

    Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de