Kraftfahrzeug Meldung technische Änderung

    Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden

    Hinweise für Külsheim

    Bei technischen Änderungen am Kraftfahrzeug oder Anhänger kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Eine neue Betriebserlaubnis wird nach dem Gutachten durch die Zulassungsbehörde erteilt.

    Beschreibung

    Hinweise für Külsheim

    Bei technischen Änderungen am Kraftfahrzeug oder Anhänger kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Eine neue Betriebserlaubnis wird nach dem Gutachten durch die Zulassungsbehörde erteilt.

    Wird die Vorschriftsmäßigkeit durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile oder ein Teilegutachten nachgewiesen, ist eine Abnahmebestätigung erforderlich, die gegebenenfalls Grundlage für die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II durch die Zulassungsbehörde ist. Bei Fahrzeugteilen entfällt dies dann, wenn die ABE keine Abnahmepflicht vorschreibt.

    Tipp: Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist und damit ein positives Gutachten für eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden kann.

    Hinweis: Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde gemeldet werden und vorher je nach Art der Änderung und des Nachweises von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP) begutachtet werden. Darunter fallen etwa:

    • Änderungen der Fahrzeugklasse oder der Fahrzeug- und Aufbauart
    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
    • Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
    • Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

    Hinweis: Klären Sie vorher ab, ob Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrt zur Prüforganisation oder Technischen Prüfstelle abdeckt, vor allem wenn es sich um die vorstehend beschriebenen Änderungen am Fahrzeug handelt.

     

    Online-Dienst

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    Besucheranschrift

    Wachbacher Straße 52

    97980 Bad Mergentheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 8285870

    E-Mail: verkehrsamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Külsheim

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
      • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teileherstellers
    • Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
    • gültige Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Külsheim

    Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.

    Wenn jemand Ihr Fahrzeug in Ihrem Auftrag zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht sowie den Ausweis in Kopie oder im Original von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über eventuell bestehende rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Folgt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Külsheim

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die technischen Änderungen der zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Betriebserlaubnis beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Fristen

    Hinweise für Külsheim

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Külsheim

    nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

    Hinweis: Die Kosten für die technische Abnahme und Sachverständigengutachten sind darin nicht enthalten. Erkundigen Sie sich vorher direkt bei der jeweiligen Organisation.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Külsheim

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en