Führerschein Ausstellung

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    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

    Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.

    Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Onlineantrag zum Ersterwerb eines Führerscheins

    ID: L100022_6018833-6006179-1977-6002689-3

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    Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum

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    Ansprechpartner

    Führerscheine (Führerscheine)

    Adresse

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    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612014931

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    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.freiburg.de

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    Waltershofen (Waltershofen)

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    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766594430

    Fax: +497665944324

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

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    Hochdorf (Hochdorf)

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    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +497665947390

    Fax: +4976659473919

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

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    Lehen (Lehen)

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    79110 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49761888710

    Fax: +497618887120

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

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    Tiengen (Tiengen)

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    79112 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +497612011570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

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    St. Georgen (St. Georgen)

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    Blumenstraße 9

    79111 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 11:00 Uhr (nur jeden ersten Do im Monat) Fr geschlossen

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    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49766450400

    Fax: +497664504019

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    Munzingen (Munzingen)

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    79112 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4976644036351

    Fax: +4976644036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

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    Fachservice Ordnungsangelegenheiten (Fachservice Ordnungsangelegenheiten)

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    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: +497612014931

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    Kappel (Kappel)

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    Hausanschrift

    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +49761611080

    Fax: +497616110899

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    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +497616968980

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

    • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
    • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
    • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie

    • Ihren Wohnsitz im Inland haben,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
      • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
      • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
      • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
      • 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
      • 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
    • die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
    • keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von derzuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.

    Den Antrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.

    Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Ersterteilung der Fahrerlaubnis mit Probezeit: EUR 44,70
    • ohne Probezeit: EUR 43,90

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en