Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

    Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

    Beschreibung

    Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

    Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17

    ID: L100022_6024549-391-null-null-347

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    Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm

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    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten (Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Riedlenstraße 16

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1260

    Fax: +49 731 161 1265

    E-Mail: ov-goe-do@ulm.de

    Internet

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    Sprache: de

    Dienstleistungszentrum Böfingen (Dienstleistungszentrum Böfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Haslacher Weg 93

    89075 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1166

    Fax: +49 731 161 1169

    E-Mail: boefingen-bd@ulm.de

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    Sprache: de

    Bürgerdienste - Führerscheinstelle (Bürgerdienste - Führerscheinstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sattlergasse 2

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Öffnungszeiten der Führerscheinstelle. Aktuell ist der Besuch der Führerscheinstelle nur mit Termin möglich.) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@ulm.de

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3288

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    Sprache: de

    Dienstleistungszentrum Eselsberg (Dienstleistungszentrum Eselsberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stifterweg 94

    89075 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1162

    Fax: +49 731 161 1635

    E-Mail: eselsberg-bd@ulm.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Mähringen (Ortsverwaltung Mähringen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausweg 1

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (sowie nach Vereinbarung) Mo 09:00 - 12:30 Uhr Di 14:00 - 17:00 Uhr Mi 09:00 - 12:30 Uhr Do 09:00 - 12:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1271

    Fax: +49 731 5527 79

    E-Mail: ov-ma@ulm.de

    Internet

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    Dienstleistungszentrum Söflingen (Dienstleistungszentrum Söflingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhof 14

    89077 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1164

    Fax: +49 731 3885 907

    E-Mail: soeflingen-bd@ulm.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Lehr (Ortsverwaltung Lehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Loherstraße 18

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter +49 731 161 1231 oder +49 731 161 1232. Weitere Informationen zu den Dienstleistungen der Ortsverwaltung Lehr erhalten Sie unter: www.lehr.ulm.de) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1230

    Fax: +49 731 161 1239

    E-Mail: ov-le@ulm.de

    Internet

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    Ortsverwaltung Ermingen (Ortsverwaltung Ermingen)

    Adresse

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    Waldstraße 29

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 und 16:00 - 19:00 Uhr Di 08:00 - 12:15 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7304 6697

    Fax: +49 7304 42957

    E-Mail: ov-er@ulm.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Unterweiler (Ortsverwaltung Unterweiler)

    Adresse

    Hausanschrift

    Altheimer Straße 20

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Ortsverwaltung befindet sich derzeit im Sparkassen-Container Altheimer Straße 20. Aufgrund der sehr beengten Räumlichkeiten möchten wir Sie weiterhin bitten, einen Termin zu vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7346 9192 10

    Fax: +49 7346 9192 12

    E-Mail: ov-uw@ulm.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Jungingen (Ortsverwaltung Jungingen)

    Adresse

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    Albstraße 5

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1220

    Fax: +49 731 161 1229

    E-Mail: ov-ju@ulm.de

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    Ortsverwaltung Eggingen (Ortsverwaltung Eggingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 10

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 16:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7305 7269

    Fax: +49 7305 22104

    E-Mail: ov-eg@ulm.de

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    Ortsverwaltung Einsingen (Ortsverwaltung Einsingen)

    Adresse

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    Katharinenstraße 1

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1280

    Fax: +49 731 161 1286

    E-Mail: ov-ei@ulm.de

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    Dienstleistungszentrum Wiblingen (Dienstleistungszentrum Wiblingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchauer Straße 12

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1160

    Fax: +49 731 161 1161

    E-Mail: wiblingen-bd@ulm.de

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    Melde- und Ausweiswesen (Melde- und Ausweiswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olgastraße 66

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Melde- und Ausweiswesen, Olgastraße 66, Erdgeschoss.) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Sa 08:30 - 13:00 Uhr Nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3322

    Fax: +49 731 161 1677

    E-Mail: telefonservice-bd@ulm.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:

    • Personalien und Unterschrift
    • Kopie des Personalausweises
    • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)

    Voraussetzungen

    Sie

    • müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
    • benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
    • dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

    Die Begleitperson

    • muss namentlich benannt sein,
    • muss über 30 Jahre alt sein,
    • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
    • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

    Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung, die Regelung zum THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum sowie das Verbot berauschender Mittel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenverkehrsgesetz (StVG):

    • 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung

    Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV):

    • § 48a Voraussetzungen

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der Führerscheinstelle am Wohnort.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung. Neben dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sind auch Angaben zur Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 erforderlich (Antrag auf die Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 sowie Angaben zu den Begleitpersonen)

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.

    Fristen

    • für das Ablegen der Prüfungen:
      • Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag
      • Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag
    • für den Umtausch der Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein:
      • innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag

    Kosten

    Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:

    • für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: EUR 7,70
    • für die Überprüfung einer Begleitperson: EUR 1,50 - EUR 10,00
    • für die Auskunft über eine Begleitperson im Fahreignungsregister: EUR 3,30

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en