Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

    Hinweise für Igersheim

    Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

    Beschreibung

    Hinweise für Igersheim

    Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

    Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.

    Online-Dienst

    Antrag Begleitendes Fahren ab 17

    ID: L100022_6022633-6007565-1890-6037845-303

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 825880

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Igersheim

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

    Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:

    • Personalien und Unterschrift
    • Kopie des Personalausweises
    • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Igersheim

    Sie

    • müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
    • benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
    • dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

    Die Begleitperson

    • muss namentlich benannt sein,
    • muss über 30 Jahre alt sein,
    • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
    • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

    Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Igersheim

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der Führerscheinstelle.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Igersheim

    Das Antragsformular erhalten Sie zunächst bei Ihrer Fahrschule. Zusätzlich müssen Sie den "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17".

    Den Antrag müssen Sie mit den erforderlichen Unterlagen dann über Ihr Bürgermeisteramt einreichen, da Ihre anzugebenden persönlichen Daten bestätigt werden müssen.

    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Ab Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung bei der Führerscheinstelle in einen Kartenführerschein umtauschen.

    Fristen

    Hinweise für Igersheim

    • für das Ablegen der Prüfungen:
      • Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag
      • Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag
    • für den Umtausch der Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein:
      • innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag

    Kosten

    Hinweise für Igersheim

    Zusätzlich zur Führerscheingebühr in Höhe von 38,30 Euro fallen folgende Kosten an:

    • für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: 7,70 Euro
    • für die Überprüfung einer Begleitperson: jeweils 12,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Igersheim

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en