Gesetzliche Unfallversicherung Anmeldung

    Unfallversicherung - Betrieb anmelden

    Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.

    Beschreibung

    Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.

    Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig.

    Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten

    • alle im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle und
    • alle Wegeunfälle (Zurücklegen des unmittelbaren Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück).

    Online-Dienst

    Onlineantrag Betrieb anmelden

    ID: L100022_6002509-379-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Unfallkasse Baden-Württemberg (Unfallkasse Baden-Württemberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Augsburger Straße 700

    70329 Stuttgart

    Lieferanschrift

    Augsburger Straße 700

    70329 Stuttgart

    Besucheranschrift

    Waldhornplatz 1

    76131 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 15:00 Uhr Mi 08:00 - 15:00 Uhr Do 08:00 - 15:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Servicezeit (Servicezeiten Kundenkommunikationscenter) Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 711 9321 0

    De-Mail: info@ukbw.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren Betrieb bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ein Online-Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Darüber hinaus finden Sie dort ein PDF-Formular, mit dem Sie Ihre Anmeldung ebenfalls mitteilen können. Senden Sie das PDF-Formular bitte an die Berufsgenossenschaft, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit entspricht.

    Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.

    Fristen

    innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens

    Kosten

    • Anmeldung zur Unfallversicherung: keine
    • Beitrag für die Unfallversicherung: in unterschiedlicher Höhe
      Der Beitrag ergibt sich aus
      • den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten,
      • den Gefahrenklassen und
      • dem Beitragsfuß.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle bzw. Wegeunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Nämlich dann, wenn ein Mitarbeiter durch den Unfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Dies geschieht in der Regel durch ein Formular. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf Ihren Internetseiten bereits die Möglichkeit zur Online-Anzeige.

    Für allgemeine Informationen erreichen Sie die bundesweit einheitliche "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 6050404. Dort erhalten Unternehmen und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig, werden Sie auch an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter vermittelt. Sie können sich auch per E-Mail über info@dguv.de an die Unfallversicherung wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de