Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Hinweise für Seelbach
Beschreibung
Hinweise für Seelbach
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
- Taxen
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Online-Dienst
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kfz-Bürgerbüro / Führerschein (Kfz-Bürgerbüro / Führerschein)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@ortenaukreis.de
Telefon Festnetz: 0781 805 9495
Telefon Festnetz: 0781 805 9496
Fax: 0781/805-1153
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Seelbach
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Kopie Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis Belegart OB
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Ortskundeprüfung: nur bei Taxen
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:- einem Augenarzt oder einer Augenärztin
- einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
- ärztliche Eignungsbescheinigung
Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- leistungspsychologisches Gutachten
In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre - Belastbarkeit
- Reaktionsfähigkeit
- Orientierungsfähigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
Sie können den Nachweis erbringen durch:
- ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
- ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Seelbach
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
- Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
Verfahrensablauf
Hinweise für Seelbach
Sie müssen nicht persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Das Antragsformular ist online verfügbar. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen. Dort können Sie auch den Antrag einreichen.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Seelbach
- Ersterteilung: EUR 37,50 wenn Sie schon den EU-Kartenführerschein besitzen
- Verlängerung: EUR 32,90
- Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich EUR 24,00
Hinweis: Für die Ortskundeprüfung fallen zusätzliche Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Der Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen gelten
- sowohl für die erstmalige Erteilung
- als auch für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg