Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung

    Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen und Ersatz

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie Fahrgäste befördern in

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie Fahrgäste befördern in

    • Taxen
    • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
    • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
    • Krankenwagen, wenn Sie Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern

    Für Inhaber der Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Befördern von Fahrgästen in 

    • Taxen und
    • Mietwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat

    Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre.

    Online-Dienste

    Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle

    ID: L100022_2541-2337-1977-6002689-3

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle

    ID: L100022_2541-2337-1977-6019451-3

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle

    ID: L100022_2541-377-1977-6007035-3

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheine (Führerscheine)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612014931

    Fax: +497612014898

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fachservice Ordnungsangelegenheiten (Fachservice Ordnungsangelegenheiten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612014931

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister
    • (Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister werden direkt bei Antragsstellung angefordert und müssen nicht vom Antragsteller mitgebracht werden)
    • bei Ersterteilung für Taxen Ortskundeprüfung
    • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (Gültigkeit: zwei Jahre)
    • Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
      • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
      • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
      • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
    • ärztliche Eignungsbescheinigung

    Das (vorgeschriebene) Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

    • leistungspsychologisches Gutachten

    Diese Untersuchung prüft beispielsweise Ihre

    • Belastbarkeit
    • Reaktionsfähigkeit
    • Orientierungsfähigkeit
    • Konzentrationsfähigkeit

    Sie können den Nachweis erbringen durch:

    • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
    • eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis sind:

    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
    • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
    • bei Taxen Nachweis der Ortskenntnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie stellen den Antrag persönlich bei einer der oben genannten Stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.

    Den Antrag auf Umtausch in einen Scheckkarten-Führerschein können Sie, soweit erforderlich, zeitgleich stellen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Je nach Stadt- und Landkreis unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

    Der Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen gelten

    • sowohl für die erstmalige Erteilung
    • als auch für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en