Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen und Ersatz
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie Fahrgäste befördern in
- Taxen
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenwagen, wenn Sie Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern
Für Inhaber der Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Befördern von Fahrgästen in
- Taxen und
- Mietwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre.
Online-Dienste
Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Fachservice Ordnungsangelegenheiten (Fachservice Ordnungsangelegenheiten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 07:30 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612014931
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- (Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister werden direkt bei Antragsstellung angefordert und müssen nicht vom Antragsteller mitgebracht werden)
- bei Ersterteilung für Taxen Ortskundeprüfung
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (Gültigkeit: zwei Jahre)
- Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
- einem Augenarzt oder einer Augenärztin
- einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
- ärztliche Eignungsbescheinigung
Das (vorgeschriebene) Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- leistungspsychologisches Gutachten
Diese Untersuchung prüft beispielsweise Ihre
- Belastbarkeit
- Reaktionsfähigkeit
- Orientierungsfähigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
Sie können den Nachweis erbringen durch:
- ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
- eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis sind:
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
- bei Taxen Nachweis der Ortskenntnis
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie stellen den Antrag persönlich bei einer der oben genannten Stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.
Den Antrag auf Umtausch in einen Scheckkarten-Führerschein können Sie, soweit erforderlich, zeitgleich stellen.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Je nach Stadt- und Landkreis unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Der Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen gelten
- sowohl für die erstmalige Erteilung
- als auch für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg