Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Hinweise für Lauda-Königshofen
Beschreibung
Hinweise für Lauda-Königshofen
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
- Taxen
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Online-Dienst
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 9341 824001
Fax: +49 9341 825880
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Ortskundeprüfung: nur bei Taxen
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:- einem Augenarzt oder einer Augenärztin
- einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
- ärztliche Eignungsbescheinigung
Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- leistungspsychologisches Gutachten
In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre - Belastbarkeit
- Reaktionsfähigkeit
- Orientierungsfähigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
Sie können den Nachweis erbringen durch:
- ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
- ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Voraussetzungen
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Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis sind:
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren
(bei Krankenwagen: ein Jahr) - Mindestalter: 21 Jahre
(bei Krankenwagen: 19 Jahre) - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit
(es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen) - Nachweis der Fachkenntnis bei Taxen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist, also die Form und die Frist, erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
Verfahrensablauf
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Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen. Der Antrag wird dann mit den erforderlichen Unterlagen an die Führerscheinstelle weitergeleitet.
Fristen
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Keine.
Kosten
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- Ersterteilung: 37,50 Euro
(wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen) - Verlängerung: 32,90 Euro
- Bei Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 25,30 Euro
Hinweis: Für die Einholung des Führungszeugnisses, die Bestätigung Ihrer Personendaten und falls eine Fachkunde benötigt wird, fallen weitere Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg