Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung

    Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

    Hinweise für Stuttgart

    Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

    Beschreibung

    Hinweise für Stuttgart

    Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

    • Taxen
    • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
    • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
    • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

    Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen, Mietwagen und Fahrzeugen im gebündelten Bedarfsverkehr.

    Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)

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    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Stuttgart (Stadt Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711/216-0

    Fax: 0711/216-91237

    E-Mail: post@stuttgart.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung, Führerscheinstelle (Amt für öffentliche Ordnung, Führerscheinstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Krailenshaldenstraße 32

    70469 Stuttgart

    Kontakt

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stuttgart

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
      Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
      • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
      • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
      • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
    • ärztliche Eignungsbescheinigung
      Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • leistungspsychologisches Gutachten
      In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre
      • Belastbarkeit
      • Reaktionsfähigkeit
      • Orientierungsfähigkeit
      • Konzentrationsfähigkeit

    Sie können den Nachweis erbringen durch:

    • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
    • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

    Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stuttgart

    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
    • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
    • Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr
      Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Stuttgart

    Beachten Sie bitte die Rechtshelfsbelehrung am Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stuttgart

    Sie können den Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle abgeben oder diesen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle übersenden. Die Führerscheinstelle holt ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister ein. Sofern Sie nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind, müssen Sie den alten Führerschein vorher umtauschen.

    Fristen

    Hinweise für Stuttgart

    keine

    Kosten

    Hinweise für Stuttgart

    • Erteilung: 55,60 Euro, sofern Sie schon einen in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerschein besitzen
    • Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 24,00 Euro
    • Weitere Kosten entstehen für die erforderlichen Eignungsnachweise und ärztlichen Untersuchungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stuttgart

    Nachweis der Fachkunde:

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en