Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Hinweise für Stuttgart
Beschreibung
Hinweise für Stuttgart
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
- Taxen
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen, Mietwagen und Fahrzeugen im gebündelten Bedarfsverkehr.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Online-Dienste
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)
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Ansprechpartner
Amt für öffentliche Ordnung, Führerscheinstelle (Amt für öffentliche Ordnung, Führerscheinstelle)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stuttgart.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stuttgart
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:- einem Augenarzt oder einer Augenärztin
- einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
- ärztliche Eignungsbescheinigung
Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- leistungspsychologisches Gutachten
In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre - Belastbarkeit
- Reaktionsfähigkeit
- Orientierungsfähigkeit
- Konzentrationsfähigkeit
Sie können den Nachweis erbringen durch:
- ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
- ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Voraussetzungen
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- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
- Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr
Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Beachten Sie bitte die Rechtshelfsbelehrung am Bescheid.
Verfahrensablauf
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Sie können den Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle abgeben oder diesen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle übersenden. Die Führerscheinstelle holt ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister ein. Sofern Sie nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind, müssen Sie den alten Führerschein vorher umtauschen.
Fristen
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keine
Kosten
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- Erteilung: 55,60 Euro, sofern Sie schon einen in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerschein besitzen
- Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 24,00 Euro
- Weitere Kosten entstehen für die erforderlichen Eignungsnachweise und ärztlichen Untersuchungen
Hinweise (Besonderheiten)
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Nachweis der Fachkunde:
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg