Strafanzeige Aufnahme

    Anzeige - Strafanzeige erstatten

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

    Beschreibung

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

    Sie können eine Anzeige nicht zurückziehen.

    Achtung: Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, machen Sie sich selbst strafbar.

    Online-Dienst

    Onlinewache - Polizei Baden-Württemberg

    ID: L100022_6000841-368-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasserschutzpolizeidirektion (Wasserschutzpolizeidirektion)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dittmannswiesen 64

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07251 703 6001

    Fax: 07251 703 6099

    E-Mail: BRUCHSAL.WSPD@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Polizeirevier Metzingen (Polizeirevier Metzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ulmer Straße 96

    72555 Metzingen

    Kontakt

    E-Mail: METZINGEN.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 07123/924 - 109

    Telefon Festnetz: 07123/924 - 0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Kriminaldauerdienst Reutlingen (Kriminaldauerdienst Reutlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 103

    72764 Reutlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07121 942 4444

    Fax: 07121 942 4403

    E-Mail: ESSLINGEN.KD.K7.KDD@polizei.bwl.de

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    Sprache: de

    Verkehrspolizeiinspektion Tübingen (Verkehrspolizeiinspektion Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 32

    72072 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 972-8503

    Fax: 07071 972-8509

    E-Mail: TUEBINGEN.VPI@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Kriminalkommissariat Reutlingen (Kriminalkommissariat Reutlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 103

    72764 Reutlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07121 942-0

    Fax: 07121 942- 4009

    E-Mail: REUTLINGEN.KK@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen wie zum Beispiel Beweismittel notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.

    Voraussetzungen

    Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn

    • Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat, eines Unfalles oder einer sonstigen Notsituation geworden sind.
    • Sie Beobachtungen machen, die von der Polizei überprüft werden sollten.
    • Sie Hinweise zu Fahndungen der Polizei geben können.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten:

    • Wenden Sie sich persönlich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.
    • Nutzen Sie das Online-Formular der Onlinewache der Polizei in Baden-Württemberg.
    • Schreiben Sie eine E-Mail an Ihre Polizeidienststelle. Geben Sie für Rückfragen Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer an.

    Achtung: Der Weg über die Onlinewache oder eine E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen. Außerdem können Sie Ihr Hilfeersuchen auch über eine Nothilfe-SMS an die Leitstellen der Polizei beziehungsweise des Rettungsdienstes und der Feuerwehr senden.

    Bei Anzeigen über strafbare Inhalte im Internet:

    • Sichern Sie solche Daten niemals auf Ihrem Computer, da Sie sich strafbar machen können.
    • Drucken Sie keine pornografischen oder kinderpornografischen Abbildungen oder Schriften aus.

    Teilen Sie der Polizei die Internet- oder die IP-Adresse mit. Sie können mit der Polizei auch besprechen, wie Sie weiter vorgehen sollen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de