Strafanzeige Aufnahme

    Anzeige - Strafanzeige erstatten

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

    Beschreibung

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

    Sie können eine Anzeige nicht zurückziehen.

    Achtung: Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, machen Sie sich selbst strafbar.

    Online-Dienst

    Onlinewache - Polizei Baden-Württemberg

    ID: L100022_6000841-368-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasserschutzpolizeidirektion (Wasserschutzpolizeidirektion)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dittmannswiesen 64

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07251 703 6001

    Fax: 07251 703 6099

    E-Mail: BRUCHSAL.WSPD@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Polizeirevier Schwenningen (Polizeirevier Schwenningen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberdorfstraße 54

    78054 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    E-Mail: SCHWENNINGEN.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 07720 8500-125

    Telefon Festnetz: 07720 8500-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verkehrspolizeiinspektion Zimmern o.R. (Verkehrspolizeiinspektion Zimmern o.R.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuslebühl 18

    78658 Zimmern ob Rottweil

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0741 34879-0

    Fax: 0741 34879-109

    E-Mail: Zimmern.VPI@polizei.bwl.de

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    Sprache: de

    Kriminalkommissariat Villingen-Schwenningen (Kriminalkommissariat Villingen-Schwenningen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldstraße 10/1

    78048 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    E-Mail: VILLINGEN-SCHWENNINGEN.KK@polizei.bwl.de

    Fax: 07721 601-175

    Telefon Festnetz: 07721 601-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Polizeirevier Villingen (Polizeirevier Villingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldstraße 10/1

    78048 Villingen-Schwenningen

    Kontakt

    E-Mail: VILLINGEN.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 07721 601-167

    Telefon Festnetz: 07721 601-0

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    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen wie zum Beispiel Beweismittel notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.

    Voraussetzungen

    Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn

    • Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat, eines Unfalles oder einer sonstigen Notsituation geworden sind.
    • Sie Beobachtungen machen, die von der Polizei überprüft werden sollten.
    • Sie Hinweise zu Fahndungen der Polizei geben können.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten:

    • Wenden Sie sich persönlich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.
    • Nutzen Sie das Online-Formular der Onlinewache der Polizei in Baden-Württemberg.
    • Schreiben Sie eine E-Mail an Ihre Polizeidienststelle. Geben Sie für Rückfragen Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer an.

    Achtung: Der Weg über die Onlinewache oder eine E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen. Außerdem können Sie Ihr Hilfeersuchen auch über eine Nothilfe-SMS an die Leitstellen der Polizei beziehungsweise des Rettungsdienstes und der Feuerwehr senden.

    Bei Anzeigen über strafbare Inhalte im Internet:

    • Sichern Sie solche Daten niemals auf Ihrem Computer, da Sie sich strafbar machen können.
    • Drucken Sie keine pornografischen oder kinderpornografischen Abbildungen oder Schriften aus.

    Teilen Sie der Polizei die Internet- oder die IP-Adresse mit. Sie können mit der Polizei auch besprechen, wie Sie weiter vorgehen sollen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de