Strafanzeige Aufnahme

    Anzeige - Strafanzeige erstatten

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

    Beschreibung

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

    Sie können eine Anzeige nicht zurückziehen.

    Achtung: Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, machen Sie sich selbst strafbar.

    Online-Dienst

    Onlinewache - Polizei Baden-Württemberg

    ID: L100022_6000841-368-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasserschutzpolizeidirektion (Wasserschutzpolizeidirektion)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dittmannswiesen 64

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07251 703 6001

    Fax: 07251 703 6099

    E-Mail: BRUCHSAL.WSPD@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Verkehrsdienst Karlsruhe - Verkehrsgruppe BAB (Bundesautobahn) (Verkehrsdienst Karlsruhe - Verkehrsgruppe BAB (Bundesautobahn))

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Karlsruher Straße 31

    76227 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 94484-0

    Fax: 0721 94484-450

    E-Mail: KARLSRUHE.VPI.VD.BAB@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Kriminaldauerdienst Karlsruhe (Kriminaldauerdienst Karlsruhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 62

    76185 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 666-5555

    Fax: 0721 666-5556

    E-Mail: karlsruhe.kd.k7.d71.kdd@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Polizeirevier Bretten (Polizeirevier Bretten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißhofer Straße 47

    75015 Bretten

    Kontakt

    E-Mail: BRETTEN.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 07252 5046-44

    Telefon Festnetz: 07252 5046-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kriminalkommissariat Bruchsal (Kriminalkommissariat Bruchsal)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 23

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: BRUCHSAL.KK@polizei.bwl.de

    Fax: 07251 726-245

    Telefon Festnetz: 07251 726 202

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen wie zum Beispiel Beweismittel notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.

    Voraussetzungen

    Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn

    • Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat, eines Unfalles oder einer sonstigen Notsituation geworden sind.
    • Sie Beobachtungen machen, die von der Polizei überprüft werden sollten.
    • Sie Hinweise zu Fahndungen der Polizei geben können.

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten:

    • Wenden Sie sich persönlich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.
    • Nutzen Sie das Online-Formular der Onlinewache der Polizei in Baden-Württemberg.
    • Schreiben Sie eine E-Mail an Ihre Polizeidienststelle. Geben Sie für Rückfragen Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer an.

    Achtung: Der Weg über die Onlinewache oder eine E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen. Außerdem können Sie Ihr Hilfeersuchen auch über eine Nothilfe-SMS an die Leitstellen der Polizei beziehungsweise des Rettungsdienstes und der Feuerwehr senden.

    Bei Anzeigen über strafbare Inhalte im Internet:

    • Sichern Sie solche Daten niemals auf Ihrem Computer, da Sie sich strafbar machen können.
    • Drucken Sie keine pornografischen oder kinderpornografischen Abbildungen oder Schriften aus.

    Teilen Sie der Polizei die Internet- oder die IP-Adresse mit. Sie können mit der Polizei auch besprechen, wie Sie weiter vorgehen sollen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de