• Güglingen (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Strafanzeige Aufnahme

Anzeige - Strafanzeige erstatten

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

Beschreibung

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

Sie können eine Anzeige nicht zurückziehen.

Achtung: Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, machen Sie sich selbst strafbar.

Online-Dienst

Onlinewache - Polizei Baden-Württemberg

ID: L100022_6000841-368-null-null-1

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Wasserschutzpolizeidirektion (Wasserschutzpolizeidirektion)

Adresse

Hausanschrift

Dittmannswiesen 64

76646 Bruchsal

Kontakt

Telefon Festnetz: 07251 703 6001

Fax: 07251 703 6099

E-Mail: BRUCHSAL.WSPD@polizei.bwl.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Kriminaldauerdienst Heilbronn (Kriminaldauerdienst Heilbronn)

Adresse

Hausanschrift

Karlstraße 108-112

74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon Festnetz: 07131 104-4747

Fax: 07131 104-604747

E-Mail: HEILBRONN.KD.K7.KDD@polizei.bwl.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Verkehrspolizeiinspektion Weinsberg (Verkehrspolizeiinspektion Weinsberg)

Adresse

Hausanschrift

Im Eisenhut 1

74189 Weinsberg

Kontakt

Telefon Festnetz: 07134 513-0

Fax: 07131 104 603000

E-Mail: WEINSBERG.VPI@polizei.bwl.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Polizeirevier Lauffen (Polizeirevier Lauffen)

Adresse

Hausanschrift

Stuttgarter Straße 19

74348 Lauffen am Neckar

Kontakt

E-Mail: LAUFFEN.PREV@polizei.bwl.de

Fax: 07131 104 605160

Telefon Festnetz: 07133 209-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen wie zum Beispiel Beweismittel notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.

Voraussetzungen

Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn

  • Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat, eines Unfalles oder einer sonstigen Notsituation geworden sind.
  • Sie Beobachtungen machen, die von der Polizei überprüft werden sollten.
  • Sie Hinweise zu Fahndungen der Polizei geben können.

Rechtsbehelf

-

Verfahrensablauf

Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten:

  • Wenden Sie sich persönlich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.
  • Nutzen Sie das Online-Formular der Onlinewache der Polizei in Baden-Württemberg.
  • Schreiben Sie eine E-Mail an Ihre Polizeidienststelle. Geben Sie für Rückfragen Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer an.

Achtung: Der Weg über die Onlinewache oder eine E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen. Außerdem können Sie Ihr Hilfeersuchen auch über eine Nothilfe-SMS an die Leitstellen der Polizei beziehungsweise des Rettungsdienstes und der Feuerwehr senden.

Bei Anzeigen über strafbare Inhalte im Internet:

  • Sichern Sie solche Daten niemals auf Ihrem Computer, da Sie sich strafbar machen können.
  • Drucken Sie keine pornografischen oder kinderpornografischen Abbildungen oder Schriften aus.

Teilen Sie der Polizei die Internet- oder die IP-Adresse mit. Sie können mit der Polizei auch besprechen, wie Sie weiter vorgehen sollen.

Fristen

keine

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de