Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen

    Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
    Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Beschreibung

    Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
    Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Grundlage für die Eintragung in das Wählverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde.
    Bürger und Bürgerinnen, die am 42. Tag vor der Bundestagswahl in der Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
    Die Gemeinde versendet spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

    Bei Bürgern und Bürgerinnen, die nach diesem Stichtag ihre Wohnung verlegen oder neu begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis des Zuzugsorts.
    Sie können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Hinweis: Einen solchen Antrag können auch Personen ohne Wohnung, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten, stellen.

    Online-Dienst

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

    ID: L100022_e0341053e6f40047273670aa53f88b5db903339891476c2234a0505641426b96

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlen (Wahlen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 7

    73207 Plochingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der PlochingenInfo, der Galerie und der Stadtbibliothek.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Anmeldezeit Mo 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 nur mit Termin und 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Do 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: wahlamt@plochingen.de

    Telefon Festnetz: +49 7153 7005 0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bundestagswahl aus.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die

    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist, also in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, Einspruch einlegen.

    Der Einspruch kann schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) erfolgen.

    Ihrem Einspruch müssen Sie Nachweise beifügen, dass das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig ist. Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Einspruch spätestens 10 Tage vor der Wahl.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Er muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

    • Vornamen und Familienname
    • Geburtsdatum
    • Genaue Anschrift der Wahlberechtigten oder des Wahlberechtigten
    • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

    Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung. Wenn die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war, werden Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen.

    Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

    Kosten

    Für die postalische Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de