Liegenschaftskataster - Einsicht oder Auszug beantragen
Hinweise für Konstanz
Beschreibung
Hinweise für Konstanz
Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen eingetragen. Um beispielsweise einen Bauantrag stellen zu können, benötigen Sie einen Lageplan. Grundlage des Lageplans ist ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Dieser Auszug wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Der Auszug dient auch folgenden Zwecken:
- Nachweis der Grundstücksgrenzen
- Planung und Bodenordnung
- Grundstücksverkehr
Jede Person kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.
Online-Dienst
Auszug aus dem Liegenschaftskataster / Lageplanauskunft beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
BauPunkt (BauPunkt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde) (Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (und nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
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Wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt
Voraussetzungen
Hinweise für Konstanz
- für Einsicht oder Auszüge: Angabe des Verwendungszwecks
- für weitere Informationen zum Eigentum: berechtigtes Interesse
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Für Einsicht in oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster müssen Sie einen formlosen Antrag beim Baupunkt einreichen. Im Antrag müssen Sie
- Angaben zu Ihrer Person machen,
- angeben, für welche Informationen Sie sich interessieren und für welchen Zweck Sie diese verwenden und
- für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.
Ingenieur- und Architekturbüros benötigen im Rahmen von Aufträgen möglicherweise Informationen aus dem Liegenschaftskataster. Sie können dann ebenfalls Einsicht nehmen oder Auszüge erhalten.
Fristen
Hinweise für Konstanz
keine
Kosten
Hinweise für Konstanz
je nach Format und Umfang des Auszugsinhalts
Hinweise (Besonderheiten)
- Beispiel Bestandsnachweis (pdf)
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis (pdf)
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (pdf)
- Beispiel Flurstücksnachweis (pdf)
- Beispiel Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (pdf)
- Beispiel Grundstücksnachweis (pdf)
- Beispiel Liegenschaftskarte (pdf)
- Beispiel Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung (pdf)
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg