Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Liegenschaftskataster - Einsicht oder Auszug beantragen

    Hinweise für Konstanz

    Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen eingetragen. Um beispielsweise einen Bauantrag stellen zu können, benötigen Sie einen Lageplan. Grundlage des Lageplans ist ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Dieser Auszug wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Der Auszug dient auch folgenden Zwecken:

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen eingetragen. Um beispielsweise einen Bauantrag stellen zu können, benötigen Sie einen Lageplan. Grundlage des Lageplans ist ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Dieser Auszug wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Der Auszug dient auch folgenden Zwecken:

    • Nachweis der Grundstücksgrenzen
    • Planung und Bodenordnung
    • Grundstücksverkehr

    Jede Person kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.

    Online-Dienste

    Auszug aus dem Liegenschaftskataster / Lageplanauskunft beantragen

    ID: L100022_6012211-359-null-null-293

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    Auszug aus dem Liegenschaftskataster / Lageplanauskunft beantragen

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    Beglaubigte Lageplanauskunft in Konstanz beantragen

    ID: L100022_9c1e607c4e77797563848dc1ca1a25861967222db35cdab90d252f5abbfb711a

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    BauPunkt (BauPunkt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde) (Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde))

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    Wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    • für Einsicht oder Auszüge: Angabe des Verwendungszwecks
    • für weitere Informationen zum Eigentum: berechtigtes Interesse

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Für Einsicht in oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster müssen Sie einen formlosen Antrag beim Baupunkt einreichen. Im Antrag müssen Sie

    • Angaben zu Ihrer Person machen,
    • angeben, für welche Informationen Sie sich interessieren und für welchen Zweck Sie diese verwenden und
    • für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.

    Ingenieur- und Architekturbüros benötigen im Rahmen von Aufträgen möglicherweise Informationen aus dem Liegenschaftskataster. Sie können dann ebenfalls Einsicht nehmen oder Auszüge erhalten.

    Fristen

    Hinweise für Konstanz

    keine

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    je nach Format und Umfang des Auszugsinhalts

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en