Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Liegenschaftskataster - Auszug beantragen

    Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient

    • als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch,
    • es weist die Flurstücksgrenzen nach und
    • ist Grundlage für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.

    Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte oder einer Liegenschaftsbeschreibung.

    Sie können dazu

    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen oder
    • Einsicht in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Vermessungsbehörde nehmen.

    Tipp: Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie vor Ort Einsicht nehmen möchten.

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    Ansprechpartner

    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt (Vermessungs- und Flurneuordnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Humboldtstraße 11

    78166 Donaueschingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle) Mo 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Di 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Mi 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Do 08:00 - 13:00 Termin über Tool auf www.lrasbk.de und 14:00 - 17:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Fr 08:00 - 11:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Servicezeit (Führerscheinstelle) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721 913 5700

    E-Mail: vermfno@Lrasbk.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoptbühl 2

    78048 Villingen-Schwenningen

    Postfachadresse

    Postfach 78007

    78045 Villingen-Schwenningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle) Mo 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Di 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Mi 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Do 08:00 - 13:00 Termin über Tool auf www.lrasbk.de und 14:00 - 17:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Fr 08:00 - 11:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Servicezeit (Führerscheinstelle) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07721 913-0

    Fax: 07721 913-8900

    E-Mail: landratsamt@Lrasbk.de

    De-Mail: landratsamt@Lrasbk.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:
      • Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder
      • Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin

    • Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).

    Voraussetzungen

    Jede Person ist berechtigt,

    • Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.

    Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.

    Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:

    • Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,
    • Personen mit berechtigtem Interesse
      Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag

    Im Antrag müssen Sie

    • Angaben zu Ihrer Person machen,
    • angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
    • für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich die Gebühren nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des Auszuginhalts.

    Übersicht mit Gebührenbeispielen zur Orientierung:

    Liegenschaftskarte:

    im Dateiformat PDF oder als Ausdruck

    • bis einschließlich DIN A3: EUR 20,00
    • größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: EUR 40,00

    im Dateiformat NAS

    • bis 1.000 Flurstücke: EUR 3,80 mal Zahl der Flurstücke, mindestens EUR 50,00

    Liegenschaftsbeschreibung

    • je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): EUR 10,00
    • je Bestandsnachweis: EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en