Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein - Ersatz beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

    Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt jedoch nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle

    ID: L100022_2541-348-1977-6007035-3

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    Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

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    Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle

    ID: L100022_2541-3874-1977-6002689-3

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    Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle

    ID: L100022_2541-3874-1977-6019451-3

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    Ansprechpartner

    Führerscheine (Führerscheine)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612014931

    Fax: +497612014898

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.freiburg.de

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    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49766594430

    Fax: +497665944324

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

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    Tiengen (Tiengen)

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    Hausanschrift

    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612011570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

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    Ebnet (Ebnet)

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    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +497616968980

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

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    Fachservice Ordnungsangelegenheiten (Fachservice Ordnungsangelegenheiten)

    Adresse

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    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612014931

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    Hochdorf (Hochdorf)

    Adresse

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    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +497665947390

    Fax: +4976659473919

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

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    Lehen (Lehen)

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    Lindenstraße 4

    79110 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +49761888710

    Fax: +497618887120

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

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    Kappel (Kappel)

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    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

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    Telefon Festnetz: +49761611080

    Fax: +497616110899

    E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

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    Opfingen (Opfingen)

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    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

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    Munzingen (Munzingen)

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    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

    Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

    Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vornamen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt.

    Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.

    Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt nötig. Die Bearbeitungsdauer ist daher je nach Arbeitsanfall unterschiedlich und kann bis zu sechs Wochen dauern.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    EUR 34,30

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de