Führerschein - Ersatz beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.
Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt jedoch nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Online-Dienste
Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Tiengen (Tiengen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612011570
E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de
Ebnet (Ebnet)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497616968980
E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de
Fachservice Ordnungsangelegenheiten (Fachservice Ordnungsangelegenheiten)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612014931
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
Voraussetzungen
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Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vornamen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt.
Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.
Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Fristen
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Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt nötig. Die Bearbeitungsdauer ist daher je nach Arbeitsanfall unterschiedlich und kann bis zu sechs Wochen dauern.
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
EUR 34,30
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg