Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
Beschreibung
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.
Online-Dienst
Online Terminvergabe im Bürgercentrum
Beschreibung
Bitte beachten Sie: Die Online-Terminvergabe gilt nur für Anliegen im Bürgercentrum Pforzheim und nicht für Anliegen, die Sie in den Ortsverwaltungen erledigen möchten.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Ortsverwaltung Eutingen (Ortsverwaltung Eutingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Ortsverwaltung Hohenwart (Ortsverwaltung Hohenwart)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 16:00 - 19:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Ortsverwaltung Huchenfeld (Ortsverwaltung Huchenfeld)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bite vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Ortsverwaltung Büchenbronn (Ortsverwaltung Büchenbronn)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ortsverwaltung Würm (Ortsverwaltung Würm)
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Terminvereinbarung unter 07231 39-1322) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
Voraussetzungen
Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Ausfertigung des Führerscheins
- § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.
Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Fristen
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Kosten
Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg