Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

    Hinweise für Gaiberg

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Gaiberg

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

    Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienst

    Termin in Führerscheinstelle für Ersatzführerschein vereinbaren

    ID: L100022_6023631-6008761-2623-6007717-191

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch (Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adelsförsterpfad 7

    69168 Wiesloch

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 522 4106

    Fax: 06221 522-94135

    E-Mail: fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürsten-Anlage 38-40

    69115 Heidelberg

    Postfachadresse

    Postfach 10 46 80

    69036 Heidelberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gaiberg

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein biometrisches Passfoto
    • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gaiberg

    Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gaiberg

    Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

    Hinweis: Im Rhein-Neckar-Kreis erfolgt die Antragstellung ausschließlich direkt bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle in Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch.

    Das Antragsformular wird mit den persönlichen Daten vor Ort ausgedruckt.

    Sofern der Führerschein gestohlen wurde, bedarf es zusätzlich der Vorlage einer Diebstahlsanzeige, welche bei der Polizei erstattet wurde.

    Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vornamen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt.

    Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.

    Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen ab Antragstellung und wird Ihnen im Anschluss direkt zugeschickt. In dringenden Fällen kann der Führerschein per Express angefordert werden. Es entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 21 Euro.

    Fristen

    Hinweise für Gaiberg

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gaiberg

    Um Ihren Antrag zu bearbeiten, ist eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt nötig.
    Die Bearbeitungsdauer ist daher je nach Arbeitsanfall unterschiedlich. Es kann bis zu sechs Wochen dauern.

    Kosten

    Hinweise für Gaiberg

    Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten. Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de