Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

    Hinweise für Heidelberg

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Heidelberg

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

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    Bürgeramt Kirchheim (Bürgeramt Kirchheim)

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    Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach (Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach)

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    Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt) (Bürgeramt Mitte (Bahnstadt, Bergheim, Südstadt, Weststadt))

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13830

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    E-Mail: Buergeramt-Neuenheim@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Pfaffengrund (Bürgeramt Pfaffengrund)

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    Bürgeramt Rohrbach (Bürgeramt Rohrbach)

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13880

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    E-Mail: Buergeramt-Rohrbach@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Wieblingen (Bürgeramt Wieblingen)

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    E-Mail: Buergeramt-Wieblingen@Heidelberg.de

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    Führerscheinstelle (Führerscheinstelle)

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    Postfach 10 55 20

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13444

    Fax: 06221 58 4613777

    E-Mail: Fuehrerscheinstelle@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Altstadt (Bürgeramt Altstadt)

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    Telefon Festnetz: 06221 58 13810

    Fax: 06221 58-4613810

    E-Mail: buergeramt-altstadt@heidelberg.de

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    Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund (Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund)

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    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Emmertsgrundpassage 17

    69126 Heidelberg

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    Telefon Festnetz: 06221 58-13850

    Fax: 06221 58-4613850

    E-Mail: Buergeramt-Emmertsgrund@Heidelberg.de

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    Bürgeramt Handschuhsheim (Bürgeramt Handschuhsheim)

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    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

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    Dossenheimer Landstr. 13

    69121 Heidelberg

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    E-Mail: Buergeramt-Handschuhsheim@Heidelberg.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heidelberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heidelberg

    Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heidelberg

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heidelberg

    Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.

    Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    Hinweise für Heidelberg

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

    Kosten

    Hinweise für Heidelberg

    66,30 EUR bei Verlust und Abholung
    71,30 EUR bei Verlust und Direktversand (der Führerschein wird durch die Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben zugestellt, eine zweite Vorsprache ist dann nicht mehr notwendig)
    35,60 EUR bei Diebstahl und Abholung
    40,60 EUR bei Diebstahl und Direktversand (der Führerschein wird durch die Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben zugestellt, eine zweite Vorsprache ist dann nicht mehr notwendig.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heidelberg

    Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de