Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
Hinweise für Tauberbischofsheim
Beschreibung
Hinweise für Tauberbischofsheim
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.
Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.
Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 9341 824001
Fax: +49 9341 825880
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde
Voraussetzungen
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Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort).
Verfahrensablauf
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Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.
Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vornamen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt.
Bitte beachten Sie, dass keine Benachrichtigung erfolgt, wenn Sie Ihren Führerschein in der Führerscheinstelle abholen. Sie sollten deshalb ca. 2 Wochen nach Antragstellung telefonisch erfragen, ob Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt. Die Aushändigung des Führerscheins kann auch auf Wunsch durch Ihr Bürgermeisteramt erfolgen. Die Wartezeit beträgt dann allerdings ca. 4-5 Wochen.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Fristen
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Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Bearbeitungsdauer
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Um Ihren Antrag zu bearbeiten, ist eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt nötig.
Die Bearbeitungsdauer ist daher je nach Arbeitsanfall unterschiedlich. Es kann bis zu sechs Wochen dauern.
Kosten
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Bei Vorlage einer Diebstahlsbescheinigung (ausgestellt durch die Polizei) beläuft sich die Gebühr für die Ausstellung des Ersatzführerscheins auf 34,30 Euro.
Ohne Diebstahlsbescheinigung müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments abgeben. Hier wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 30,70 Euro erhoben, sodass sich die Kosten insgesamt auf 65,00 Euro belaufen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg