Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Hinweise für Ulm

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    • Ihren alleinigen Wohnsitz ins Ausland verlegen (und Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben)

    Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, können Sie dies entweder bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder Ihres Nebenwohnsitzes erledigen.

    Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

    Online-Dienste

    Ins Ausland abmelden

    ID: L100022_dff2985e32f81c05e9d5c8e7d6f166e6f7f6a8af1b1acb8972ad30c7fd20517c

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    Nebenwohnung abmelden

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    Sprache: de

    Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm

    ID: L100022_6000875-344-2079-6016782-347

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    Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm

    ID: L100022_6000875-6003013-2079-6016782-347

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    Ansprechpartner

    Melde- und Ausweiswesen (Melde- und Ausweiswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olgastraße 66

    89073 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3322

    Fax: +49 731 161 1677

    E-Mail: telefonservice-bd@ulm.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    Für die Online-Abmeldung benötigen Sie:

    1. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (ggf. Ausweise weiterer Familienmitglieder)
    2. Ausgefülltes Formular "Abmeldung"

    Nach der Bearbeitung der Abmeldung erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung an Ihr Servicekonto zugeschickt.

    Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.

    Voraussetzungen

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    • Umzug oder
    • Wohnungsaufgabe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ulm

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en