Wohnsitz abmelden
Hinweise für Ulm
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- Ihren alleinigen Wohnsitz ins Ausland verlegen (und Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben)
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, können Sie dies entweder bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder Ihres Nebenwohnsitzes erledigen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Online-Dienste
Ins Ausland abmelden
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Nebenwohnung abmelden
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Vertrauensniveau
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Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm
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Vertrauensniveau
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Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für die Online-Abmeldung benötigen Sie:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (ggf. Ausweise weiterer Familienmitglieder)
- Ausgefülltes Formular "Abmeldung"
Nach der Bearbeitung der Abmeldung erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung an Ihr Servicekonto zugeschickt.
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.
Voraussetzungen
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- Umzug oder
- Wohnungsaufgabe
Rechtsgrundlage(n)
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- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 21 Mehrere Wohnungen
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Rechtsbehelf
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-
Verfahrensablauf
Hinweise für Ulm
Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.
Fristen
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Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg