Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Hinweise für Ebringen

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    Beschreibung

    Hinweise für Ebringen

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    • ins Ausland umziehen oder
    • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

    Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.

    Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

    Online-Dienste

    Ins Ausland abmelden

    ID: L100022_4f7785e323b9c3cab6f5ceed973eeeb077a124278ac5c21e226adc5383f9088e

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    Sprache

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    Sprache: de

    Meldeschein Abmeldung und Bestätigung § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz

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    Sprache: de

    Nebenwohnung abmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    79285 Ebringen

    Lieferanschrift

    Schlossplatz 1

    79285 Ebringen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0766450580

    Fax: 07664505820

    E-Mail: buergerbuero@ebringen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ebringen

    Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ebringen

    • Umzug oder
    • Wohnungsaufgabe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ebringen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ebringen

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ebringen

    Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

    Fristen

    Hinweise für Ebringen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ebringen

    Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Hinweise für Ebringen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ebringen

    Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en