Wohnung abmelden
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- ins Ausland umziehen oder
- eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen, die für Ihre Hauptwohnung oder Ihre Nebenwohnung zuständig ist.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Online-Dienste
Nebenwohnung abmelden
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Vertrauensniveau
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Online abmelden - Ins Ausland abmelden
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Online abmelden - Nebenwohnung
Beschreibung
Für diesen Antrag müssen Sie sich Online-Ausweisen.
Dafür benötigen Sie:
- Smartphone oder Kartenlesegerät
- Ausweis mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion:
neuer Personalausweis (nPA),
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder
eID-Karte
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Online-Ausweisen - Schritt für Schritt erklärt
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Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum
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Ansprechpartner
Tiengen (Tiengen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612011570
E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de
Freiburg - Meldewesen (Freiburg - Meldewesen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
79095 Freiburg
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
E-Mail: bs-meldewesen@stadt.freiburg.de
Ebnet (Ebnet)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497616968980
E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Für die Abmeldung müssen Sie entweder persönlich bei der Meldebehörde erscheinen oder den von uns bereitgestellten Online-Antrag ausfüllen.
Erscheinen Sie persönlich, erfasst die Meldebehörde Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Bestätigung wird Ihnen nach Erfassung der Abmeldung zugesandt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg