Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    Beschreibung

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    • ins Ausland umziehen oder
    • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

    Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.

    Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

    Online-Dienst

    Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

    ID: L100022_479a39d2cd19c2092da9135833e4ef3e70455aa489b57bcce08351baa1ccfca2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    BürgerBüro Stutensee (BürgerBüro Stutensee)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    76297 Stutensee

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Servicezeit BürgerBüro Stutensee) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr nachmittags nach vorheriger Terminvereinbarung Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07244/969-290

    Fax: 07244/969-109

    E-Mail: buergerbuero@stutensee.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    BürgerBüro Staffort (BürgerBüro Staffort)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lutherstraße 10

    76297 Stutensee

    Öffnungszeiten

    Servicezeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 07:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 15:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr Sa 10:00 - 11:00 Uhr nur Post-Point

    Kontakt

    E-Mail: staffort@stutensee.de

    Fax: 07249/952025

    Telefon Festnetz: 07249/952023

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    BürgerBüro Friedrichstal (BürgerBüro Friedrichstal)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 42

    76297 Stutensee

    Öffnungszeiten

    Servicezeit Mo 09:00 - 11:30 Uhr Di 07:30 - 11:30 Uhr Mi 09:00 - 11:30 Uhr Do 09:00 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: friedrichstal@stutensee.de

    Fax: 07249/952044

    Telefon Festnetz: 07249/952045

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    BürgerBüro Spöck (BürgerBüro Spöck)

    Adresse

    Hausanschrift

    Spechaastraße 11

    76297 Stutensee

    Öffnungszeiten

    Servicezeit Mo 09:00 - 11:30 Uhr Di 07:30 - 11:30 Uhr Mi 09:00 - 11:30 Uhr Do 09:00 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: spoeck@stutensee.de

    Fax: 07249/9454-30

    Telefon Festnetz: 07249/9454-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.

    Voraussetzungen

    • Umzug oder
    • Wohnungsaufgabe

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

    Fristen

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en