Wohnsitz abmelden
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- ins Ausland umziehen oder
- eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Online-Dienst
Ins Ausland abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro Kaiserallee 8 (Bürgerbüro Kaiserallee 8)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Bei persönlicher Vorsprache
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Als bevollmächtigte Person
- eigener Reisepass oder Personalausweis
- formlose, schriftliche Vollmacht
- ausgefülltes Abmeldeformular mit Unterschrift der meldepflichtigen Person
- Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person
- gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vom Vollmachtgebenden
Schriftlich per Post
- ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
- Ausweiskopie
Voraussetzungen
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- Umzug oder
- Wohnungsaufgabe
Rechtsgrundlage(n)
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- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 21 Mehrere Wohnungen
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Rechtsbehelf
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Keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Karlsruhe
Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Die Abmeldung bei der Meldebehörde kann auch elektronisch oder schriftlich vorgenommen werden. Sie müssen uns das ausgefüllte Formular, eine Passkopie und bei Ausländern eine Kopie des Aufenthaltstitels zukommen lassen.
Bei schriftlicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per Post zugesandt.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.
Fristen
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Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bearbeitungsdauer
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Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg