Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz abmelden

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    • ins Ausland umziehen oder
    • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

    Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.

    Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

    Online-Dienst

    Ins Ausland abmelden

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    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Kaiserallee 8 (Bürgerbüro Kaiserallee 8)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserallee 8

    76133 Karlsruhe

    Großempfängerpostfach

    76124 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3309

    E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    Bei persönlicher Vorsprache

    • Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

    Als bevollmächtigte Person

    • eigener Reisepass oder Personalausweis
    • formlose, schriftliche Vollmacht
    • ausgefülltes Abmeldeformular mit Unterschrift der meldepflichtigen Person
    • Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person
    • gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vom Vollmachtgebenden

    Schriftlich per Post

    • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
    • Ausweiskopie

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Umzug oder
    • Wohnungsaufgabe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Karlsruhe

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Die Abmeldung bei der Meldebehörde kann auch elektronisch oder schriftlich vorgenommen werden. Sie müssen uns das ausgefüllte Formular, eine Passkopie und bei Ausländern eine Kopie des Aufenthaltstitels zukommen lassen.
    Bei schriftlicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per Post zugesandt.

    Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
    Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Karlsruhe

    Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en