Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
- ins Ausland umziehen oder
- eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
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Ansprechpartner
Bürgeramt / Wohngeldstelle / Wahlen (Bürgeramt / Wohngeldstelle / Wahlen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Wohngeldstelle) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgeramt) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) (nur jeden ersten Sa im Monat)
Kontakt
Telefon Festnetz: 0791 751 258
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergeramt@schwaebischhall.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.
Voraussetzungen
- Umzug oder
- Wohnungsaufgabe
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 21 Mehrere Wohnungen
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg