Wohnsitz AbmeldungOnline erledigen

    Wohnsitz abmelden

    Hinweise für Heilbronn

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    • ins Ausland umziehen oder
    • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

    Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für Ihre Hauptwohnung zuständig ist.

    Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

    Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden. Bei Abmeldung mithilfe des Onlineantrags stellen Sie bitte für jede abzumeldende Person, auch für Kinder, einen eigenen Antrag.

    Online-Dienste

    Ins Ausland abmelden

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    Ins Ausland abmelden

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    Nebenwohnung abmelden

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    Nebenwohnung abmelden

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 56 0

    Fax: 07131 56 2999

    E-Mail: posteingang@heilbronn.de

    De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bürgerämter (Bürgerämter)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 3800

    Fax: +49 7131 56 4780

    E-Mail: zentrales.buergeramt@heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    Wenn Sie den Onlineantrag zur Abmeldung nutzen, benötigen Sie die Seriennummer Ihres Ausweisdokumentes.

    Bei persönlicher Abmeldung vor Ort benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Formular zur Wohnsitzabmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    • Umzug oder
    • Wohnungsaufgabe

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können sich mithilfe des oben aufgeführten Onlineantrags abmelden.

    Sie können die Abmeldung auch persönlich bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen odernbeim Zentralen Bürgeramt im Heilbronner Rathaus vornehmen. Ausländische Staatsangehörige mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung melden sich bei der Ausländerbehörde im Rathaus, Eingang Lohtorstraße, 3. Stock, ab.

    Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden. Bei Abmeldung mithilfe des Onlineantrags stellen Sie bitte für jede abzumeldende Person, auch für Kinder, einen eigenen Antrag.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en