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Beschreibung
Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.
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Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg
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Ansprechpartner
Finanzgericht Baden-Württemberg (Finanzgericht Baden-Württemberg)
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Telefon Festnetz: 0711/6685- 0
Fax: 0711/6685-166
E-Mail: poststelle@fgstuttgart.justiz.bwl.de
De-Mail: fg-bw@egvp.de-mail.de
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Amtsgericht Mosbach (Amtsgericht Mosbach)
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Telefon Festnetz: 06261/87-0
Fax: 06261/87-460
E-Mail: Poststelle@AGMosbach.JUSTIZ.BWL.de
De-Mail: ag-mosbach@egvp.de-mail.de
Internet
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim)
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Telefon Festnetz: (06 21) 2 92-0
Fax: (06 21) 2 92-34 71
Internet
Verwaltungsgericht Karlsruhe (Verwaltungsgericht Karlsruhe)
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Telefon Festnetz: 0721 / 926 - 0
Fax: 0721 / 926 - 3036
E-Mail: Poststelle@VGKarlsruhe.JUSTIZ.bwl.de
De-Mail: vg-karlsruhe@egvp.de-mail.de
Internet
-Zivilsenate Freiburg- (-Zivilsenate Freiburg-)
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Telefon Festnetz: (07 61) 20 50
Fax: (07 61) 2 05 30 28
E-Mail: Poststelle@OLGZSFreiburg.JUSTIZ.BWL.DE
De-Mail: olg-karlsruhe-aussenstelle-freiburg@egvp.de-mail.de
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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg)
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Telefon Festnetz: (07 61) 70 80-3 15
Fax: (07 61) 70 80-36
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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Stuttgart (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Stuttgart)
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Fax: (07 11) 66 85-4 00
E-Mail: poststelle@lag.bwl.de
De-Mail: lag-bw@egvp.de-mail.de
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Sozialgericht Mannheim (Sozialgericht Mannheim)
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Telefon Festnetz: 0621/292-2180
Fax: 0621/292-2933
E-Mail: poststelle@sgmannheim.justiz.bwl.de
De-Mail: sg-mannheim@egvp.de-mail.de
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Landgericht Mosbach (Landgericht Mosbach)
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Telefon Festnetz: 06261/870
Fax: 06261/87440
E-Mail: poststelle@lgmosbach.justiz.bwl.de
De-Mail: lg-mosbach@egvp.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.
Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.
Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:
- Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
- wenn bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
- wenn bekannt: Datum der Entscheidung
- eine grobe Beschreibung, worum es in der Entscheidung geht
Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder durch Fax.
Fristen
keine
Kosten
- für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
- für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: EUR 16,00 pro Entscheidung
Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.
Hinweise (Besonderheiten)
Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg