Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen

    Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

    Beschreibung

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

    • ein Namenskürzel,
    • die Abkürzung Ihrer Firma,
    • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
    • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

    Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

    Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Achtung:

    • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
    • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

    Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeug - Wunschkennzeichen reservieren

    ID: L100022_6174-312-null-null-9

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsbehörde Bühl (Zulassungsbehörde Bühl)

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Hasengarten 1

    77815 Bühl

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Do geschlossen Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 381 3260

    Fax: 07222 381 3269

    E-Mail: zulassung@landkreis-rastatt.de

    Internet

    Sprachversion

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    Zulassungsbehörde Rastatt (Zulassungsbehörde Rastatt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Wiesen 6

    76437 Rastatt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung Do 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 381 3220

    Fax: 07222 381-3298

    E-Mail: zulassung@landkreis-rastatt.de

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    Zulassungsbehörde Gaggenau (Zulassungsbehörde Gaggenau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 71

    76571 Gaggenau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Hinweis: Donnerstags ist der Annahmeschluss um 17:30 Uhr. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di geschlossen Mi geschlossen Do 08:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Donnerstags ist der Annahmeschluss um 17:30 Uhr. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis! Termine nach Vereinbarung Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 381 3220

    Fax: 07222 381 3298

    E-Mail: zulassung@landkreis-rastatt.de

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    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

    Das Wunschkennzeichen ist kein besonderes Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Leistungen, zum Beispiel "Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen".

    Voraussetzungen

    Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

    Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

    • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
    • Reservierung: EUR 2,60

    Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

    Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

    Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en