Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen

    Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

    Beschreibung

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

    • ein Namenskürzel,
    • die Abkürzung Ihrer Firma,
    • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
    • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

    Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

    Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Achtung:

    • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
    • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

    Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

    Online-Dienst

    Wunschkennzeichen reservieren

    ID: L100022_6021077-312-null-null-1204

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsstelle)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 16 40

    71006 Böblingen

    Lieferanschrift

    Parkstraße 16

    71034 Böblingen

    Hausanschrift

    Parkstraße 16

    71034 Böblingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 12:00 nur mit vorheriger Terminabsprache, 07:00 - 10:00 und 12:00 - 15:00 Uhr ohne Termin möglich Di 07:00 - 12:00 nur mit vorheriger Terminabsprache, 07:00 - 10:00 und 12:00 - 15:00 Uhr ohne Termin möglich Mi 07:00 - 12:00 nur mit vorheriger Terminabsprache, 07:00 - 10:00 und 12:00 - 15:00 Uhr ohne Termin möglich Do 07:00 - 12:00 nur mit vorheriger Terminabsprache, 07:00 - 10:00 und 13:00 - 18:00 Uhr ohne Termin möglich Fr 07:00 - 12:00 nur mit vorheriger Terminabsprache und 07:00 - 10:00 Uhr Gewerbliche Kunden: Abgabe der Unterlagen bei der jeweiligen Zulassungsstelle möglich Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

    Das Wunschkennzeichen ist kein besonderes Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Leistungen, zum Beispiel "Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen".

    Voraussetzungen

    Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

    Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

    • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
    • Reservierung: EUR 2,60

    Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

    Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

    Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en