Führerschein (international) beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.
Hinweis: In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.
Der Internationale Führerschein wird für drei Jahre ausgestellt, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet. Dies ist z.B. bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.
Online-Dienste
Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
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Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Waltershofen (Waltershofen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Um Terminvereinbarung wird gebeten. Termine sind teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Hochdorf (Hochdorf)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
79095 Freiburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (In besonderen Fällen sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache möglich.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Lehen (Lehen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Nur nach telefonischer Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 und 17:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 11:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Tiengen (Tiengen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612011570
E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de
Opfingen (Opfingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 18:00 - 20:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Ebnet (Ebnet)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 13:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +497616968980
E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de
Munzingen (Munzingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:00 Uhr Di 08:00 - 11:00 Uhr Mi 14:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto (in Papierform)
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Voraussetzungen sind:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Besitz eines deutschen Kartenführerscheins
- Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Einteilung der Fahrerlaubnisklassen)
- § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) (Ordentlicher Wohnsitz)
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins)
- § 25b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausstellung des Internationalen Führerscheins)
- § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) (Ausländische Fahrerlaubnisse)
- Gbührennummern 126.2, 207 und 202.5 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
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Keiner
Verfahrensablauf
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Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen kann der Internationale Führerschein auch mit einer schriftlichen Vollmacht beantragt und abgeholt werden. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen je nach Angebot auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein sofort aus. Wenn die zuständige Stelle eine Ortsverwaltung ist, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Stelle ab:
- Stadt Freiburg - Fachservice Ordnungsangelegenheiten: sofort
- Ortsverwaltung: bis zu 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
EUR 16,30
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg